Vor dem Landgericht Köln hat am Dienstag, 3. November 2026, der Prozess gegen einen 40-jährigen Türsteher begonnen. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er einen 37-jährigen Mann während einer Auseinandersetzung gewürgt, zu Boden gebracht und anschließend fixiert haben. Der Mann starb am folgenden Tag in einem Krankenhaus an einem Hirnödem.
Auseinandersetzung in einem Bordell
Der Vorfall ereignete sich im Oktober des vergangenen Jahres in einem Kölner Bordell. Nach Angaben der Anklage hatte der 37-Jährige das Etablissement gegen Mittag betreten und mit zwei Sexarbeiterinnen ein Zimmer aufgesucht. Zu einem Geschlechtsverkehr sei es innerhalb der folgenden etwa halben Stunde nicht gekommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann zuvor Kokain konsumiert hatte.
Im Zimmer soll sich die Situation anschließend zugespitzt haben. Der Mann habe sich als „Satan“ bezeichnet und die beiden Frauen nach Darstellung der Anklage daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer der Frauen sei es unter einem Vorwand gelungen, das Zimmer zu verlassen und den Türsteher zu informieren. Danach kam es zu der Auseinandersetzung, bei der der 37-Jährige nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft tödlich verletzt wurde.
„Satan“
Die Verteidigung bewertet den Ablauf anders. Der Anwalt des Angeklagten beantragte einen Freispruch und beruft sich auf Notwehr. Sein Mandant sei mehrfach angegriffen worden. Dabei seien unter anderem ein Barhocker und eine Flasche eingesetzt worden. Der Türsteher habe demnach lediglich versucht, die Angriffe abzuwehren.
Nebenkläger im Verfahren
Die Eltern und die Schwestern des Verstorbenen treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Das Gericht muss insbesondere klären, wie die Auseinandersetzung begann, welche Handlungen dem Türsteher konkret zugerechnet werden können und ob er sich auf Notwehr berufen durfte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen damit die unterschiedlichen Schilderungen des Geschehens und die medizinischen Folgen der Gewalt. Der Tod trat nach den Angaben der Anklage nicht unmittelbar am Ort der Auseinandersetzung ein, sondern erst am folgenden Tag im Krankenhaus. Der Vorwurf lautet nicht auf Totschlag, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge.
- Prozessbeginn: Dienstag, 3. November 2026, vor dem Landgericht Köln
- Angeklagter: 40-jähriger Türsteher
- Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge
- Erwartete Entscheidung: noch im November 2026
Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor. Ein Urteil wird nach den Angaben zum Prozessauftakt noch Ende November erwartet.