Vor dem Landgericht Köln beginnt am Dienstag, 27. Oktober, ab 14 Uhr die Neuverhandlung des Strafmaßes gegen einen 23‑jährigen Mann, der im Zusammenhang mit dem sogenannten Kölner Drogenkrieg angeklagt ist. Das Verfahren war bereits einmal entschieden worden; der Bundesgerichtshof (BGH) hob Teile des Ersturteils auf und verwies die Sache zur Neuentscheidung zurück.
Hintergrund des Verfahrens
Im ersten Prozess war der Beschuldigte wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Cannabishandel zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der BGH sah allerdings einen Fehler bei der Strafzumessung: Das Gericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass Aussagen des Angeklagten in einem Teil der Verfahren zur Aufklärung beigetragen hätten. Deshalb sei das Strafmaß neu zu prüfen.
- Gegenstand des Verfahrens ist bandenmäßiger Handel mit großen Mengen Cannabis.
- Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler handelt es sich um einen Umfang von mehr als 1.200 Kilogramm Marihuana.
- Die Neuverhandlung betrifft ausschließlich die Festsetzung des Strafmaßes; eine erneute Beweisaufnahme ist nicht angekündigt.
Das Landgericht will noch am Dienstag über das neue Strafmaß entscheiden. Angaben zur voraussichtlichen Länge der Verhandlung oder zu Verfahrensbeteiligten machte das Gericht in der Mitteilung, die der Berichterstattung zugrunde liegt, nicht.
Verfahrensrechtlicher Kontext
Die Entscheidung des BGH ist verhältnismäßig: Sie betrifft die rechtliche Bewertung der Strafzumessung und nicht die Gesamtwürdigung der Beweise. Bei komplexen Drogenverfahren, in denen umfangreiche Mengen und mehrere Personen involviert sind, prüfen die Gerichte bei der Strafzumessung einerseits die Beteiligung und das bisherige Verhalten der Angeklagten, andererseits entlastende Umstände wie Mitwirkung bei der Aufklärung.
Zu den am Verfahren beteiligten Institutionen zählen die Staatsanwaltschaft Köln und die zuständige Kammer des Landgerichts.
„Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hätte berücksichtigt werden müssen, dass die Aussagen des Angeklagten in einem Fall zur Aufklärung beigetragen haben.“ — Mitteilung des Gerichts
Die Neuverhandlung wird von Beobachtern als wichtig für die juristische Bewertung von Kooperations‑ und Mitwirkungstatbeständen in umfangreichen Betäubungsmittelverfahren eingestuft. Das Landgericht will noch am selben Tag über das neue Strafmaß entscheiden.