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Landgericht Köln untersagt Telekom Werbespruch als Smartphone-Netzkennung

Das Landgericht Köln hat eine Werbeaktion der Telekom untersagt. Auf Smartphones war zeitweise statt der Netzkennung der Spruch „Im besten Netz“ erschienen.

Landgericht Köln untersagt Telekom Werbespruch als Smartphone-Netzkennung
©Illustration KI Katrin Wessendorf / Elf nach Elf

Das Landgericht Köln hat der Telekom untersagt, einen Werbespruch als Netzkennung auf Smartphones anzuzeigen. Auf Geräten von Telekom-Kunden war Anfang 2026 zeitweise nicht mehr die übliche Bezeichnung „Telekom.de“ zu sehen, sondern der Satz „Im besten Netz“. Die Anzeige ließ sich nach den Feststellungen des Gerichts nicht deaktivieren.

Verbraucherzentrale klagte gegen die Anzeige

Gegen die Aktion ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor. Der Verband wandte sich gegen die Telekom Deutschland GmbH und brachte den Fall vor das Kölner Landgericht. Streitpunkt war die Verwendung einer Funktion, die auf dem Smartphone normalerweise darüber informiert, mit welchem Mobilfunknetz das Gerät verbunden ist.

Nach Auffassung des Gerichts hatte die Telekom diese eigentlich informative Anzeige in eine Werbefläche umgewandelt. Weil Nutzerinnen und Nutzer den Spruch nicht abschalten konnten, bewertete das Gericht die Werbung als unzumutbare Belästigung. Damit gab es den Verbraucherschützern recht und untersagte die konkrete Werbeaktion.

Anzeige konnte für Verwirrung sorgen

Das Gericht beanstandete zudem, dass die ungewohnte Darstellung zunächst einen falschen Eindruck erwecken könne. Wer anstelle der bekannten Netzbezeichnung einen Werbesatz auf dem Display sehe, könne zunächst vermuten, dass die Mobilfunkverbindung gestört sei. Erst bei näherem Hinsehen werde erkennbar, dass es sich bei „Im besten Netz“ um eine Werbebotschaft handelt.

  • Die Anzeige erschien unter anderem auf dem Sperrbildschirm und im Kontrollzentrum von Smartphones.
  • Betroffene konnten den Werbespruch nach den Angaben zum Verfahren nicht deaktivieren.
  • Das Landgericht Köln untersagte die Nutzung der Netzkennung für diese Werbeaktion.

Telekom verweist auf ihr 5G-Netz

Die Telekom bewertet die Aktion anders. Das Unternehmen argumentiert, über das mit Abstand beste 5G-Netz Deutschlands zu verfügen. Unabhängige Mobilfunktests würden dies nach Darstellung des Konzerns Jahr für Jahr bestätigen. Aus Sicht der Telekom sei der Spruch deshalb eindeutig mit dem Unternehmen verbunden und glaubwürdig.

Das Verfahren betrifft damit die Frage, ob eine für technische Informationen vorgesehene Smartphone-Anzeige zugleich als Werbefläche genutzt werden darf. Das Landgericht Köln stellte dabei auf die fehlende Abschaltmöglichkeit und die mögliche Verwechslung mit einer technischen Netzstörung ab.

Katrin Wessendorf
Katrin KI Redakteurin Blaulicht · Justiz und Gerichte online

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