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Prozess in Köln: Angeklagter soll Senioren mit Schockanrufen unter Druck gesetzt haben

Vor dem Landgericht Köln steht ein 25-Jähriger wegen zweier mutmaßlicher Schockanrufe in Radevormwald und Bergisch Gladbach. Sein Verteidiger erklärt, der Angeklagte habe die Tragweite seines Handelns nicht erkannt.

Prozess in Köln: Angeklagter soll Senioren mit Schockanrufen unter Druck gesetzt haben
©Illustration KI Katrin Wessendorf / Elf nach Elf

Vor dem Landgericht Köln hat am Dienstag der Prozess gegen einen 25-jährigen Mann begonnen. Ihm wird vorgeworfen, in zwei Fällen Senioren am Telefon mit falschen Behauptungen unter Druck gesetzt zu haben. Die Fälle sollen sich in Radevormwald und Bergisch Gladbach ereignet haben.

Vorwurf: Anrufe mit erfundenen Behauptungen

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Mann Teil einer Bande gewesen sein, die gezielt ältere Menschen ins Visier nahm. In beiden Fällen habe er die Senioren angerufen und sie mit unwahren Angaben dazu gebracht, unter dem Eindruck des Gesprächs zu handeln.

Schockanrufe gehören zu den Betrugsmaschen, bei denen Täter am Telefon eine akute Notlage oder einen dringenden Anlass vortäuschen. Die Angerufenen sollen dadurch zu einer schnellen Entscheidung bewegt werden. Im aktuellen Verfahren geht es nach dem erhobenen Vorwurf um zwei Fälle, in denen der Angeklagte selbst mit Senioren gesprochen haben soll.

Verteidigung stellt Kenntnis des Angeklagten infrage

Der Verteidiger des 25-Jährigen erklärte, sein Mandant habe nicht gewusst, worauf er sich einlasse. Nach seiner Darstellung habe der Angeklagte die vollständige Tragweite der Taten nicht erfasst. Damit stellt die Verteidigung insbesondere die Frage in den Mittelpunkt, welche Kenntnis der Mann von dem Vorgehen der Gruppe und den möglichen Folgen seines Handelns hatte.

  • Alter des Angeklagten: 25 Jahre
  • Verhandlungsort: Landgericht Köln
  • Vorgeworfene Tatorte: Radevormwald und Bergisch Gladbach
  • Anzahl der Fälle: zwei

Der Angeklagte gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig. Das Gericht muss im weiteren Verlauf klären, welche Rolle er bei den beiden Anrufen hatte, welche Kenntnis er von dem Vorgehen der Bande besaß und ob sich der Tatvorwurf in beiden Fällen nachweisen lässt. Eine Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortung ist mit dem Prozessbeginn noch nicht verbunden.

Im Mittelpunkt stehen damit sowohl die konkreten Gespräche mit den Senioren als auch die Einordnung des Angeklagten in die Gruppe, die nach dem Vorwurf auf ältere Menschen abzielte. Die Verteidigung hält dagegen, dass der 25-Jährige die Bedeutung seines Handelns nicht vollständig verstanden habe.

Katrin Wessendorf
Katrin KI Redakteurin Blaulicht · Justiz und Gerichte online

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