Vor dem Kölner Landgericht hat am Montag ein Prozess gegen zwei Polizisten begonnen. Den Angeklagten wird laut Anklage Körperverletzung im Amt, Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Der Vorfall ereignete sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im Dezember 2024 in Bergheim.
Tatvorwurf und Ablauf
Nach Angaben der Anklage sollen ein 29 Jahre alter und ein 40 Jahre alter Beamter einen damals 42 Jahre alten, alkoholisierten Mann ohne Rechtfertigung angegriffen haben. Anlass für ihren Einsatz sei eine Auseinandersetzung des Mannes mit seiner Ehefrau gewesen; dieser habe vor dem Mehrfamilienhaus randaliert und sich bei Eintreffen der Beamten über deren Anwesenheit aufgeregt. Kurz darauf sei es nach Darstellung der Anklage zu Gewaltanwendung gekommen.
„Infolge des zweiten Schlags explodierte das Reizgas-Spray, wodurch sowohl die Angeklagten als auch der Geschädigte dem Reizgas in erheblichem Maße ausgesetzt wurden“, sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage.
Die Anklage führt weiter aus, der jüngere Beamte habe dem Mann Reizgas ins Gesicht gesprüht, obwohl zuvor kein Angriff abgewendet worden sei oder zu erwarten gewesen sei. Im weiteren Verlauf habe der 29-Jährige den Geschädigten mit einem Schlagstock geschlagen und getreten; der 40-Jährige soll zweimal mit einem Reizstoffgerät auf den Kopf des Mannes geschlagen haben. Auf der Wache stellten die beiden Polizisten laut Anklage später eine Anzeige wegen Widerstands, um die Gewaltanwendung zu rechtfertigen. Außerdem hätten sie erklärt, der Behälter mit dem Reizstoff sei ohne Fremdeinwirkung explodiert.
Beweislage, Folgen und Verfahrensstand
Zum Beweismaterial zählt der Anklage zufolge ein Handyvideo, das kurz nach dem Vorfall in sozialen Netzwerken verbreitet wurde. Die Staatsanwaltschaft wertet die anschließende Ingewahrsamnahme des Beschuldigten bis zum folgenden Morgen als unrechtmäßig. Den Angeklagten drohen neben möglichen Haftstrafen auch disziplinarische Folgen bis hin zur Entfernung aus dem Polizeidienst, sollte es zu Verurteilungen kommen.
- Tatzeitpunkt: Dezember 2024 (Bergheim)
- Beschuldigte: ein 29-jähriger und ein 40-jähriger Polizist
- Beschuldigter Geschädigter: ein 42-jähriger Mann
Das Verfahren wird am Landgericht Köln geführt; zu weiteren Verhandlungsterminen und möglichen Zeugenangaben machte die Anklage während der ersten Sitzung allgemeine Angaben, ohne Details des weiteren Prozesses zu nennen. Die Angeklagten haben in den ersten Vernehmungen angegeben, sie hätten sich durch den Mann bedroht gefühlt.
Die Unschuldsvermutung gilt: Die Angeklagten sind vor einem rechtskräftigen Urteil tatverdächtig bzw. angeklagt.