Vergabeverfahren ohne verwertbares Angebot beendet
Die Stadt Köln hat das Vergabeverfahren für die Errichtung der Übergangs‑Feuerwache Innenstadt aufgehoben, weil nach eigener Auskunft kein verwertbares Angebot zur Auswahl eines Totalunternehmers eingegangen sei. Der Totalunternehmer sollte die Planung und Ausführung der Containerwache an der Löwengasse übernehmen. Die Containerwache dient als Interimslösung, während die bestehende Feuerwache Innenstadt aus dem Jahr 1962 abgebrochen und neu gebaut wird.
Für die Interimslösung sind derzeit 26,5 Millionen Euro veranschlagt. Zusätzlich hat die Verwaltung in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027/2028 bis 2031 insgesamt 127,5 Millionen Euro für das Projekt eingestellt; die Jahre 2029 bis 2031 sind dabei als erste Ansatzwerte gekennzeichnet. Die Stadt kündigte zugleich an, dass auch nach 2031 weitere Mittel erforderlich sein könnten.
Hintergrund: Sanierungsbedarf und Betriebssicherheit
Die bestehende Feuerwache an der Agrippastraße gilt als Sanierungsfall und ist zu klein für die aktuellen Anforderungen. Die Verwaltung bezeichnete die Betriebssicherheit der aktuellen Wache als „gefährdet“. Feuerwehrchef Christian Miller hatte bereits 2020 auf die schwierigen Arbeitsbedingungen hingewiesen:
„Jetzt sind wir bei aller Zumutbarkeit an einem Punkt, wo man da nicht mehr vernünftig arbeiten kann.“ – Christian Miller, Feuerwehrchef
Die Containerwache am geplanten Standort Löwengasse nahe dem Waidmarkt soll die Einsatztauglichkeit während der Bauphase sichern; beide Standorte liegen rund 500 Meter Luftlinie auseinander.
Nächste Schritte und offene Fragen
- Die Stadt will das Vergabeverfahren wiederholen und einen neuen Anlauf zur Beauftragung eines Totalunternehmers nehmen.
- Der Generalplaner erstellt aktuell die Vorplanung; eine genauere Kostenschätzung soll anschließend eine erste prognostizierte Gesamtsumme der Projektkosten liefern.
- Wie hoch der zusätzlich nach 2031 benötigte Finanzbedarf sein wird, nannte die Verwaltung bislang nicht.
Mit der Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens verschiebt sich der Zeitplan für die Erstellung der Interimslösung. Die Stadtverwaltung wies darauf hin, dass die Vorplanung fortgeführt wird und das Ergebnis der Kostenschätzung die Grundlage für weitere Entscheidungen sein wird.