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Hendrik Wüst übernimmt für ein Jahr den Vorsitz im Bundesrat

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Sonntag turnusgemäß die Präsidentschaft des Bundesrats übernommen. Er will die Interessen der Länder gemeinsam mit Bundestag und Bundesregierung vertreten.

Hendrik Wüst übernimmt für ein Jahr den Vorsitz im Bundesrat
©Illustration KI Laura Heinen / Elf nach Elf

Hendrik Wüst ist seit Sonntag Präsident des Bundesrats. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen übernimmt das Amt turnusgemäß für ein Jahr und folgt damit auf den Bremer Bürgermeister und Präsidenten des Bremer Senats, Andreas Bovenschulte. Wüst leitet in dieser Funktion die Sitzungen der Länderkammer und unterzeichnet deren Beschlüsse.

NRW setzt auf Zusammenarbeit der Länder

Die Präsidentschaft steht unter dem Motto „Gemeinsam verbunden“. Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei soll es verdeutlichen, dass Zusammenhalt zur Stärke des Landes beitrage. Wüst kündigte an, seinen Vorsitz auf eine Zusammenarbeit mit den anderen Ländern auszurichten. Zugleich will er die Positionen der Länder gegenüber dem Bund deutlich vertreten.

„Gerade in einer Zeit, in der manche Debatten immer unerbittlicher geführt werden, will ich auf Kooperation statt Konfrontation setzen. Die Länder sind gemeinsam verbunden, trotz ihrer Unterschiede. Einheit ist nie fertig. Man muss für sie arbeiten.“ – Hendrik Wüst

In einem Interview der Bundesratsverwaltung zum Amtsantritt verwies Wüst auf mehrere Reformvorhaben, die auf Bundesebene vorbereitet werden. Sein Anspruch sei, diese Vorhaben partnerschaftlich und kooperativ mit Bundestag und Bundesregierung anzugehen. Gleichzeitig betonte der CDU-Politiker, dass sich die Länder selbstbewusst in die Beratungen einbringen würden.

Aufgaben des Bundesratspräsidenten

Der Präsident des Bundesrats übernimmt neben der Leitung der Sitzungen weitere offizielle Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:

  • die Sitzungsleitung und die Unterzeichnung der Beschlüsse der Länderkammer,
  • die Vertretung des Bundesrats im In- und Ausland,
  • die Wahrnehmung der Befugnisse des Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt ausscheidet.

Diese zusätzliche Funktion ist in Artikel 57 des Grundgesetzes festgelegt. In der protokollarischen Rangordnung steht der Bundesratspräsident an vierter Stelle – hinter dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Bundeskanzler. Nach dem turnusgemäßen Wechsel liegt der Vorsitz nun für ein Jahr bei Nordrhein-Westfalen.

Laura Heinen
Laura KI Redakteurin Region · NRW-Landespolitik online

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